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Finanzen
Übersicht der wichtigsten Finanzdaten

Wir wollen den interessierten Bürger in die Lage versetzen, sich eine fundierte Meinung über den Haushalt der Gemeinde Mönchweiler bilden zu können. Unser Wunschziel ist, dass alle Gemeindemitglieder die gestellten Aufgaben kennen, die damit verbundenen Ziele akzeptieren und überzeugt hinter der Arbeit des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung stehen.
Sie finden in den Menüs (oben):
Haushaltsplan-Infos, Verschiedenes, Steuern/Gebühren; Diagramme
z. B. Informationen über:
- Bedeutsame Maßnahmen im Haushaltsentwurf
- Eckdaten des Haushalts
- Einnahmen uns Ausgaben
- Schuldenstand
- Haushaltsplanung
- Gebühren, Beiträge, Steuern
Fakten, die Sie zum besseren Verständnis wissen sollten:
Haushaltsplanung, Verfahrensweise und Zusammenhänge
Was ist ein Haushaltsplan und wie entsteht er ?
Der Haushaltsplan einer Kommune ist das Spiegelbild der kommunalen Aufgaben für das kommende Geschäftsjahr.
Hier sind die Aufgaben und die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben buchhalterisch korrekt nach Haushaltsstellen aufgeführt.
Der Haushaltsplan hilft dabei die zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal einzusetzen, das heißt die bestmögliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten – zum dauerhaften Wohle der Gemeinde. Erstellt wird der Haushalt von der Gemeindeverwaltung.
Über diesen Plan berät, entscheidet und beschließt der Gemeinderat. In der Erarbeitungsphase (Aufstellungsverfahren) wird dieser Plan öffentlich ausgelegt, um Gelegenheit zu Einwänden und Anregungen interessierter Bürger zu geben. Wie diese Anregungen und Einwände berücksichtigt werden, entscheidet wiederum der Gemeinderat. In der Vergangenheit hat sich kaum jemand um dieses Verfahren gekümmert. Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung erstellt und vom Gemeinderat beraten und verabschiedet.
Und woher kommt das Geld ?
Die Gemeinde finanziert sich über Einkünfte aus Steuern, Gebühren, Beiträge und Erlöse aus Verkäufen. Direkten Einfluss hat sie auch die Höhe folgender Einnahmen:
- bei der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer über die Steuersätze,
- bei Gebühren über die Gebührenfestlegung (zweckgebunden für bestimmte Einrichtungen – Gewinnerzielung ist nicht erlaubt),
- bei Verkäufen, Mieten und Pachten über die Preisgestaltung.
Meist reichen die Finanzmittel einer Gemeinde nicht aus, um die notwendigen Aufgaben zu erledigen. Im Grundgesetz ist daher festgelegt, dass die Gemeinden einen bestimmten Anteil aus verschiedenen Steuern (z.B. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer) erhalten. Ermittelt wird die Höhe dieses Zuschusses im sogenannten Finanzausgleich. Dieser soll mithelfen, die unterschiedliche Wirtschaftskraft der einzelnen Kommunen auszugleichen und die Aufgaben-Erfüllung zu ermöglichen.
Kann eine Gemeinde wirtschaften wie sie will ?
Bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden:
- Sie muss den Bestand und den Betrieb bestimmter öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, oder Abwasserbeseitigung gewährleisten. Dabei müssen vorgegebene Standards eingehalten werden.
- Ein geringer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel kann die Gemeinde für sogenannte freiwillige Aufgaben, wie z.B. Vereinsarbeit, Bücherei, Hallen- oder Freibäder, Jugend- oder Seniorenarbeit verwenden.
- Nur wenn es der Gemeinde gelingt aus dem laufenden Betrieb Überschüsse zu erwirtschaften, stehen ihr eigene Mittel für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.