Gemeinde Mönchweiler - Richtlinien über die Förderung von Regenwassernutzungsanlagen
1 Allgemeines
Die Gemeinde fördert den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen zur Einsparung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser
Damit soll erreicht werden, dass in Haushalt und Gewerbe vor allem für die Gartenbewässerung, für Putzzwecke und für die Toilettenspülung Regenwasser anstelle von Trinkwasser verwendet wird.
2 Fördervoraussetzungen
2.1 Pro Wohneinheit müssen mindestens zwei verschiedene Anlagen der vier folgenden Einrichtungen an das Regenwassernetz angeschlossen sei:
- Gartenbewässerung und/ oder Putzwasser
- Toilettenspülung
- Waschmaschine
- Putzwasser ( nur für gewerbliche Reinigungszwecke)
2.2 Bei der Hausinstallation müssen die gültigen technischen Richtlinien beachtet werden. Dies sind insbesondere DIN 1988 Teil 4 Absatz 4.2.1 "Notversorgung des Regenwasserspeichers aus der Trinkwasserleitung durch freien Auslauf " und DIN 1988 Teil 2 Absatz 3.3.2 " Beschilderung der Entnahmestellen für Nicht-Trinkwasser ".
2.3 Die Notversorgung des Regenwasserspeichers aus der Trinkwasserleitung muss über einen freien Auslauf erfolgen. Der Aufnahmetrichter dieses Auslaufs im Haus muss höher liegen als die Oberkante des Zisternendeckels. Querverbindungen zwischen Trinkwassernetz und Regenwassernetz sind nicht zulässig. Beide Leitungsnetze sind farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.
2.4 Der Speicherbehälter muss ein Fassungsvermögen von mindestens 2000 l haben.
2.5 Vor dem Einbau der Anlagen ist die Planung der Einrichtung dem Ortsbauamt vorzulegen. Eventuelle Hinweise und Vorgaben sind beim Einbau der Anlagen zu beachten, z.B. für den Überlauf und die Rückstauhöhe die DIN 1986. Soweit von den vorhandenen Flächen und Untergründen her möglich soll eine Versickerung des Überlaufwassers erfolgen.
3 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Einbau von einwandfrei funktionierenden Regenwassernutzanlagen mit getrennter Hausinstallation und den notwendigen Einrichtungen zur Filtrierung, Speicherung und Druckerhöhung außerhalb und innerhalb des Gebäudes.
4 Art der Förderung
Die Gemeinde verzichtet auf die Erhebung von Abwassergebühren für die Einleitung des verschmutzten Regenwassers.
5 Antrag
5.1 Anträge können von Haus- und Wohnungseigentümern gestellt werden.
5.2 Das Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. In Verbindung damit sind Unterlagen einzureichen:
- Beschreibung der geplanten Anlage mit Angaben über Art und Größe der Speicherung, der Druckerzeugung und der Sicherungseinrichtungen
- Lageplan des Anwesens sowie Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes mit Einzeichnungen der Anlagen und Einrichtungen
- Auflistung der Sanitäranlagen, Auslaufhähne und sonstigen Abnehmer, die an das Regenwassernetz angeschlossen werden sollen getrennt nach Wohneinheiten
- Kostenschätzung
6 Bewilligung
Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller einen Bescheid, ob eine Förderung durch die Gemeinde möglich ist.
7 Nachweis
Für die Gebührenbefreiung sind die Rechnungsbelege für Lieferung und Einbau der Anlage vorzulegen. Die ausführende Firma har den Ordnungsgemäßen Einbau zu Bestätigen.
8 Nacherhebung der Gebühren
Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben.
Zu Unrecht nicht erhobene Gebühren werden mit der Aufhebung zur Rückzahlung fällig und sind von dem Zeitpunkt an, ab dem sie bei einer Veranlagung fällig gewesen wären mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen.
9 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mönchweiler, 10 Oktober 1994
Gerhard Dietz
Bürgermeister