Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahl
Die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahl via Internet ist auf schnelle und einfache Art und Weise möglich geworden. Wegen der sofort erfolgenden automatischen Prüfung der wichtigsten Angaben erfahren Sie sofort, ob Ihr Antrag zur Bearbeitung angenommen werden konnte. Aufgrund der positiven Erfahrungen, die wir anlässlich der Wahlen in den vergangenen Jahren gemacht haben, bieten wir Ihnen diesen Service gerne auch dieses Jahr wieder an.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Diesen Service können Sie ab sofort
bis zum 14.September 2005
nutzen. Sie benötigen dazu jedoch zwingend Ihre Wahlbenachrichtigungskarte, da dort wichtige Informationen zur Identitätsprüfung enthalten sind.
Durch Klicken auf den unten angegebenen Link werden Sie direkt zum Server des Rechenzentrums
Stuttgart weiter geleitet. Dort ist ein Formular hinterlegt, das Sie bitte wie dort erläutert ausfüllen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
Es ist wie bisher erforderlich, dass Sie einen Grund für die Beantragung des Wahlscheines (näheres kann dem Formular entnommen werden) glaubhaft machen können.
Die Beantragung eines Wahlscheines für Dritte erfordert eine schriftliche Vollmacht. Diese kann
derzeit noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Sie können daher den Antrag nur für sich
selber stellen.
Nach erfolgreicher Beantragung werden Wahlscheine (falls gewünscht mit Briefwahlunterlagen)
schnellstmöglich übersandt. Sollten Sie länger als drei Werktage auf die Unterlagen warten müssen, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt unter 077721/9480-22 in Verbindung. Wahlscheine können online bis 14. September 2005, 18 Uhr, beantragt werden. Wir sind sehr darum bemüht, alle eingehenden Anträge unverzüglich zu bearbeiten. Leider kann es dennoch in Folge der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen zu Verzögerungen kommen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass evtl. eine rechtzeitige Versendung der Wahlunterlagen an Sie nicht mehr erfolgen kann, wenn Sie den Antrag erst kurz vor Fristende stellen. In diesen Fällen empfehlen wir, vorher beim persönlich beim Einwohnermeldeamt vorbei zu kommen.
24.08.2005 Wahlscheine/Briefwahl online
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